Humankonzept Mobbingprävention: Prävention gegen Mobbing im Unternehmen

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, alles Zumutbare vorzukehren, dass ihre Arbeitnehmer nicht Mobbing ausgesetzt werden.

Gesetzliche Grundlagen der Mobbingprävention

Artikel 2 Abs.1 ArGV 3 (Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz)
Der Arbeitgeber muss alle Massnahmentreffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Artikel 328 OR - Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers
Abs. 1 Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen.
Abs. 2 Er hat zum Schutz von Leben,Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.

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