Schutz Ihrer Daten bei Humankonzept: Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Im Kontakt mit Ihnen verpflichte ich mich, zu allen Informationen, die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit für Sie bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um Informationen zu Ihnen selbst oder Ihren Geschäftsverbindungen, bzw. ihren privaten Anliegen und Beziehungen handelt, es sei denn, dass Sie mich von dieser Schweigepflicht in bestimmten Bereichen entbinden.

Ich bin nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, mir anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen meiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter habe ich deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

und was vertraglich geregelt wird

Im Übrigen werden die Fragen der Verschwiegenheit, der Aufbewahrung von Untgerlagen, bzw. Rückgabe von Unterlagen, des Wettbewerbverbots, der Berichterstattung, usw. im Beratervertrag schriftlich geregelt.

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